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Wir suchen ab sofort

Reinigungskräfte (alle Geschlechter).

Die Hotelbetriebsgesellschaft Celle gGmbH ist ein Tochterunternehmen der Lebenshilfe Celle gGmbH und unterhält zwei integrative Hotels (Hotel Blumlage, Celle | HOTEL Am Kloster, Wienhausen) mit einem Café und Tagungsmöglichkeiten. Sie bietet anerkannt hohe Qualitätsstandards für Tourismus und Firmengäste.

Aufgabenprofil (im Wesentlichen):

  • Reinigen, Aufräumen und Pflegen der Gästezimmer
  • Reinigung der öffentlichen Bereiche, Gästetoiletten, Flure und Personalräume
  • fachgerechte Nutzung der Pflege- und Reinigungsmittel
  • Reinigung und Pflege des zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterials
  • Verteilung der Wäsche und Gästeartikel auf die Etagen/Zimmer
  • Feststellung und Weitergabe notwendiger Reparaturen in den Gästezimmern

Qualifikation | Anforderungen (u. a.):

  • idealerweise Berufserfahrung in der Zimmer- oder Gebäudereinigung
  • Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Genauigkeit
  • Flexibilität und Bereitschaft zur Schicht- und Wochenendarbeit
  • ein wertschätzendes Menschenbild und gute Teamfähigkeit
  • freundliches Auftreten gegenüber Gästen und Mitarbeitenden
  • gute Umgangsformen und ein gepflegtes Äußeres

Wir bieten (u. a.):

  • abwechslungsreiche und geregelte Tätigkeiten
  • eine gewinnbringende Zusammenarbeit mit Menschen mit und ohne Beeinträchtigung
  • adäquate Fortbildungsmöglichkeiten eines großen Trägers (Lebenshilfe Celle gGmbH) und des Hotelverbundes Embrace
  • ein motiviertes, multiprofessionelles Team

Arbeitszeit und Vergütung:

  • unbefristet | Teilzeit 20–30 Std./Woche
  • leistungsgerechter Bezahlung (gemäß DEHOGA-Entgelttarif für Niedersachsen/Bremen)
     

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte schriftlich unter Angabe der Ausschreibungsnummer: Hotel_2023_07

an die Geschäftsführung oder per E-Mail als PDF-Dokument an: bewerbung[at]lhcelle.de

Hotelbetriebsgesellschaft Celle gGmbH
Geschäftsführung

Alte Dorfstraße 4
29227 Celle


Bei einer Bewerbung in Papierform: Sollten Sie Ihrer Bewerbung keinen frankierten Rückumschlag beilegen, wird davon ausgegangen, dass auf eine Rücksendung der Unterlagen verzichtet wird. In diesem Fall werden Ihre Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet.


Rechtliche Hinweise zur Datenverarbeitung und zum Bewerbungsverfahren