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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Hotel Blumlage in Celle und HOTEL Am Kloster in Wienhausen durch die Hotelbetriebsgesellschaft Celle gGmbH, Alte Dorfstraße 4, 29227 Celle

I.    Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff ‚Hotelaufnahmevertrag‘ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
     
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
     
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.


II.    Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung

  1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Kunden eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.   Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung oder Raumbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs.1 BGB.  Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, sofern sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen


III.    Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen
     
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer- bzw. Raumüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preisen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
     
  3. Die Zahlung erfolgt in Euro (€). Eventuelle Wechsel- und Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
     
  4. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern. Hier ist zu beachten, dass der Eigentümer der Hotelbetriebsgesellschaft Celle gGmbH die Lebenshilfe Celle gGmbH ist und auch das Hotel als gemeinnützig einzustufen ist. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
     
  5. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl gebuchter Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für sonstige Leistungen des Hotels erhöht.
     
  6. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel 5,00 Euro erheben.
     
  7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Ferner ist das Hotel berechtigt, bei Anreise eine sofortige Zahlung zu verlangen und während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel per Zwischenrechnung eine sofortige Zahlung zu verlangen.
     
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
     
  9. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.


IV.    Rücktritt des Kunden (Abstellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistung des Hotels (No Show)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Stornierung ausdrücklich zustimmt. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
     
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht auf Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.
     
  3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparte Aufwendung anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Wird die Halbpension oder Vollpension in einem fremden Gastronomiebetrieb, außerhalb der Hotelbetriebs¬gesellschaft eingenommen, treten die dort gültigen Geschäftsbedingungen in Kraft.
     
  4. Bei Tagungsveranstaltungen gelten die durch das Hotel schriftlich bestätigten Stornobedingungen.
     
  5. Die bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zuvor gemeldete Personenzahl als Mindestberechnungsgrundlage. Sollte innerhalb dieser 7 Tage die Personenzahl reduziert werden, behält sich das Hotel eine Berechnung der kalkulierten Kosten für die stornierten Teilnehmer vor.


V.    Rücktritt des Hotels

  1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn der Kunde nicht zur festen Buchung bereit ist.
     
  2. Wird eine gemäß Ziffer III.7 und/oder Ziffer III.8. vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
     
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben Klausel I. 2. vorliegt;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  1. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


VI.    Zimmerbereitstellung, -Übergabe und –Rückgabe/Fundsachen (liegen gebliebene Sachen)

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, wird sich das Hotel um gleichwertigen Ersatz bemühen.
     
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
     
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
     
  4. Fundsachen
    Vom Gast liegengebliebene Sachen werden max. ½ Jahr aufbewahrt und nur auf ausdrücklichen Wunsch nachgeschickt. Die Zusendung erfolgt unfrei. Sollte der Gast eine frankierte Zusendung wünschen, werden zusätzlich zum Porto, Versendungskosten in Höhe von 15,00 Euro in Rechnung gestellt.



VII.    Zusätzliche Bestimmungen

  1. Fremdwerbung/Veröffentlichungen
    Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel oder zum Eigentümer aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen der schriftlichen Einwilligung. Werden die Interessen des Hotels oder des Eigentümers dadurch beeinträchtigt, können die Gäste des Hotels verwiesen werden und das Hotel kann einen Aufwendungssatz verlangen.
     
  2. Mitnahme und Einbringen von Speisen und Getränken
    Es ist dem Gast nicht gestattet Speisen und Getränke in die Hotelbar oder ins Café mitzubringen und dort zu verzehren. Ausnahme sind spezielle Lebensmittel bei z.B. einer allergischen Unverträglichkeit, die einen Verzehr dieser Speisen notwendig machen und vom Hotel nicht vorrätig sind. Ansonsten ist das Hotel berechtigt ein Korkgeld zu berechnen.
     
  3. Aufladen von Elektromobilen

a) Das Aufladen ihres Elektroautos an den Stromquellen des Hotels ist nicht gestattet.
b) Das Aufladen des Akkus von mitgebrachten E-Bikes ist nicht in den Zimmern gestattet, sondern nur im Fahrradhäuschen des Hotels

  1. Unsere Hotels sind reine Nichtraucherhäuser. Bei Zuwiderhandlungen setzen wir Ihnen die zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung.
     
  2. Tagungen/Veranstaltungen (gilt nur für unser HOTEL Am Kloster)

5 a.) Der Tagungsraum wird von uns von der Gemeinde angemietet und es gilt die Nutzungsordnung, die wir Ihnen gern zuschicken oder Sie auf unserer Homepage einsehen können.
5 b.) Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
5 c.) Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels oder des Kulturhauses bedarf die Zustimmung des Hotels. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels oder des Kulturhauses gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten, darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
5 d.) Störungen an vom Hotel oder Kulturhaus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel oder Kulturhaus diese Störungen nicht zu vertreten hat.
5 e.) Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
5 g.) Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Räumen des Kulturhauses, bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen
5 f.) Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen im Kulturhaus vorher mit dem Hotel abzustimmen. (s. hierzu auch Nutzungsbedingungen)
5 g.) Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.5h). Haftung des Kunden für Schäden
Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

VIII.  Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.
    Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Eine Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer IX nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
     
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens jedoch 2.000,00 Euro. Bargeld, Wertpapiere und sonstige Werte sind im Zimmersafe im HOTEL Am Kloster oder im Hotelsafe im Hotel Blumlage aufzubewahren. Für Wertgegenstände, die im Hotelsafe aufbewahrt werden, wird eine Haftung von 2.000,00 Euro übernommen. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Bemerken des Verlustes nicht unverzüglich dem Hotel eine Mitteilung macht. Gefährliche Gegenstände oder Lebewesen dürfen grundsätzlich nicht in das Hotel mitgebracht werden.
     
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungs¬vertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nach Verlassen des Hotelgrundstückes können keine Schäden mehr geltend gemacht werden. Vorstehende Nummer 1 gilt entsprechend.
     
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Für falsche oder nicht ausgeführte Weckaufträge übernimmt das Hotel jedoch keine Haftung. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben, haftet aber nicht dafür. Vorstehende Nummer 1 gilt entsprechend.

IX.  Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung, die nach DS-GVO für den Schutz persönlicher Daten natürlicher Personen gilt, finden Sie unter
https://www.blumlage.com/pages/impressum/datenschutz
https://www.hotelwienhausen.de/pages/impressum/datenschutz

X.    Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
     
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr die Lebenshilfe Celle gGmbH, Alte Dorfstr. 4, 29221 Celle. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Celle.
     
  3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
     
  4. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten (‚OS-Plattform‘) eingerichtet hat: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
    Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
     
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften

    
Stand 09/2019
In Anlehnung an die vom IHA empfohlenen AGB’S 8.0
Änderungen vorbehalten.

Die AGB als PDF sehen Sie hier.